Der Referenzzinssatz ist gesunken. Was heisst das für Ihre Miete?
Beruht Ihre Miete noch auf einem höheren Referenzzinssatz als dem heute geltenden, kann Ihnen als Mieter:in eine Senkung zustehen. Wir prüfen Ihren Vertrag und stellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, das anwaltliche Begehren an Ihren Vermieter.
Das sollten Sie wissen
Ob und in welcher Höhe eine Senkung durchsetzbar ist, hängt vom einzelnen Mietvertrag ab. Die folgenden Punkte zeigen, worauf es dabei ankommt.
Das ist im Fixpreis enthalten
Das Erstgespräch von 15 Minuten ist kostenlos. Wollen Sie danach weitergehen, kostet die Prüfung samt Senkungsbegehren CHF 179 inklusive Mehrwertsteuer.
Lehnt der Vermieter ab, sind das Schlichtungsverfahren und das Gerichtsverfahren eigene Etappen mit eigener Offerte. Sie entscheiden bei jedem Schritt in Kenntnis unserer Anwaltskosten.
Häufige Fragen
Wie viel Mietzinssenkung steht mir bei einem gesunkenen Referenzzinssatz zu?
Das lässt sich erst nach Einsicht in den Mietvertrag sagen. Als grober Richtwert wird pro Viertelprozentpunkt Senkung des Referenzzinssatzes von rund 2.91 % des Nettomietzinses ausgegangen. Der Vermieter darf dem Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen entgegenhalten, weshalb der durchsetzbare Betrag in aller Regel tiefer liegt (Art. 269a OR).
Bis wann muss ich die Mietzinssenkung verlangen?
Ein Senkungsbegehren können Sie grundsätzlich jederzeit stellen. Wirksam wird die Senkung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin, wobei die Kündigungsfrist einzuhalten ist. Für die Vergangenheit lässt sich in der Regel nichts nachfordern. Je früher Sie handeln, desto weniger Miete zahlen Sie zu viel (Art. 270a OR).
Was kann der Vermieter gegenrechnen?
Teuerung, allgemeine Kostensteigerungen und wertvermehrende Investitionen. Ob diese Zuschläge berechtigt und richtig berechnet sind, ist der Punkt, an dem sich eine anwaltliche Prüfung meist auszahlt (Art. 12 VMWG).
Was passiert, wenn der Vermieter ablehnt?
Lehnt er ab oder antwortet er nicht, kann der Fall der zuständigen Schlichtungsbehörde in Mietsachen unterbreitet werden. Dieses Verfahren ist nicht mehr im Fixpreis enthalten. Wir unterbreiten Ihnen dafür eine separate Offerte (Art. 270a Abs. 2 OR).
Riskiere ich eine Kündigung, wenn ich eine Senkung verlange?
Nein. Eine Kündigung, die als Vergeltung für ein berechtigtes Senkungsbegehren ausgesprochen wird, ist missbräuchlich und kann angefochten werden. Mehr dazu unter Anfechtung Kündigung Mietwohnung (Art. 271a OR).
Was kostet die Prüfung?
CHF 179 inklusive Mehrwertsteuer, als Fixpreis, unabhängig davon, wie lange die Prüfung dauert. Das kostenlose Erstgespräch ist nicht daran gebunden: Sagen wir Ihnen dort, dass sich der Aufwand nicht lohnt, entstehen Ihnen keine Kosten.